+ + + Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis am 31.03.2026 wegen der KV-Abrechung nachmittags geschlossen bleibt

Internistische Gemeinschaftspraxis
Löbbert, Rolffs & Werner

Praxis am 31.03.2026 wegen KV-Abrechung nachmittags geschlossen.

Organisatorische Hinweise

Wir bearbeiten E-Mails und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter zeitnah, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen.
Damit wir Rezepte und Überweisungen für Sie vorbereiten können, muss Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen worden sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sprechzeiten
Montag

8.00 – 11.30 und 14.00 – 17.30

Dienstag

8.00 – 11.30 und 14.00 – 17.30

Mittwoch

8.00 – 12.00

Donnerstag

8.00 – 12.00

Freitag

8.00 – 12.00

Akutsprechstunde

Zur Vormittags-Sprechstunde können Sie ohne vorherige Anmeldung kommen, für den Nachmittag vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Impfungen ohne Termin
Montag

10.00 – 11.00 und 15.00 – 16.30

Dienstag

10.00 – 11.00 und 15.00 – 16.30

Mittwoch

10.00 – 11.00

Donnerstag

10.00 – 11.00

Freitag

10.00 – 11.00

Hausbesuche

Sollte Ihre Erkrankung einen Besuch in unserer Praxis unmöglich machen, versorgen wir Sie nach telefonischer Rücksprache zu Hause.

Telefonsprechstunde

Montag – Freitag von 12.00 – 13.00 Uhr

Rezept Service
Montag

14.00 – 17.30

Dienstag

14.00 – 17.30

Mittwoch

08.00 – 12.00

Donnerstag

08.00 – 12.00

Freitag

08.00 – 12.00

Das E-Rezept

Seit 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihre Rezepte von uns in digitaler Form zu erhalten. Weitere Informationen finden sie direkt bei der Gematik und die Apps für Ihr Handy können Sie direkt hier runterladen:

Infektionen

In unserer Praxis besteht keine Maskenpflicht mehr. Wir bitten Sie jedoch, bei Erkältungssymptomen und/oder positivem Corona-Schnelltest eine Maske zu tragen und an der Anmeldung weiterhin Abstand zu halten – auch aus Gründen der Diskretion.

Die STIKO empfiehlt eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko. Dazu gehören: alle Personen ab 60 Jahren. Voraussetzung ist, dass die letzte Coronaimpfung und/oder eine nachgewiesene Coronainfektion mindestens ein Jahr zurückliegt. Die Coronaimpfung kann mit der Grippeimpfung zusammen durchgeführt werden.